Jede Wählerin und jeder Wähler hat 30 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.
Probestimmzettel Stadtratswahl 2026
8. März 2026, Große Kreisstadt Bad Kissingen, Zwischenergebnis
Ausgezählte Gebiete: 6 von 28, 05.03.2026, 06:29:50
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 30 Stimmen.
Keine Bewerberin und kein Bewerber darf mehr als 3 Stimmen erhalten, auch dann nicht, wenn sie oder er mehrfach aufgeführt sind.